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Online Marketing Agentur


Meraluna Studio GmbH
Zollikerstrasse 153
8008 Zürich
Schweiz

Handelsregister-Eintrag
Eingetragener Firmenname: Meraluna Studio GmbH
Unternehmens-Nr (UID): CHE-305.267.411

E-Mail:
info@meralunastudio.ch

Haftungsausschluss
Meraluna Studio GmbH übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

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Urheberrechte
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Quelle: SwissAnwalt

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. GELTUNG & VERTRAGSABSCHLUSS

1.1. MERALUNA STUDIO GmbH (nachfolgend “Auftragnehmerin“ genannt) erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Branding, Webdesign, Social Media Marketing, Foto / Videografie und Grafikdesign. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen (Pakete) ergibt sich durch die Offerte des Auftragnehmers.
1.2. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten als integrierende Bestandteile für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmerin und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
1.3. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten Bedingungen nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht.
1.5. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn in deren Angebot oder dazugehörigen weiteren Unterlagen darauf verwiesen wird.
1.6. Sollte zwischen dem Vertrag mit dem Kunden und diesen AGB Widersprüche bestehen, so gilt in erster Linie der Vertrag (Offerte) und in zweiter Linie die AGB.

2. VERTRAGSABSCHLUSS UND -ANNAHME

2.1. Soweit in der Offerte nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt die Auftragnehmerin vom Datum der Offerte an während 30 Tagen gebunden.
2.2. Ein wirksamer Vertragsschluss liegt vor, sobald der Kunde die Offerte per Telefon oder E-Mail angenommen hat und diesbezüglich eine Bestätigung der Auftragnehmerin erfolgt ist. Dies gilt gleichermassen für Neuaufträge als auch für Einzelaufträge über die Dienstleistungen im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen.
2.3. Mit Annahme der Offerte anerkennt der Kunde die Anwendbarkeit der AGB.

3. AUSFÜHRUNG

3.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur einer sachkundigen und sorgfältigen Vertragserfüllung. Sie wahrt die Interessen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen.
3.2. Die Auftragnehmerin informiert den Kunden regelmässig über den Fortschritt der entsprechenden Dienstleistungen.
3.3. Die Auftragnehmerin zeigt dem Kunden sofort alle Umstände an, welche die vertraggemässe Erfüllung gefährden.
3.4. Die Auftragnehmerin informiert den Kunden umgehend und umfassend über alle Entwicklungen, die aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine Änderung der vereinbarten Leistung angezeigt erscheinen lassen.

4. MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

4.1. Der Kunde wird die in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass die Auftragnehmerin ihre vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erbringen kann. Er stellt der Auftragnehmerin insbesondere die notwendigen Informationen, Dokumente und Arbeitsmittel zur Verfügung und erteilt alle Auskünfte.
4.2. Der Kunde erbringt seine Mitwirkungspflichten auf eigene Kosten.
4.3. Der Kunde zeigt der Auftragnehmerin sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung oder eine Änderung der vereinbarten Pakete gefährden oder eine Änderung erscheinen lassen.
4.4. Soweit die nicht rechtzeitige, fehlerhafte oder nicht vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden die Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen tangiert, ist die Auftragnehmerin von ihrer Leistungspflicht befreit. Die Auftragnehmerin wird den Kunden nach Feststellung abmahnen und ist berechtigt, den ihr daraus entstehenden Mehraufwand nach effektivem Aufwand zu verrechnen. Die Fristen verlängern sich entsprechend.
4.5. Darüber hinaus behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, die mit dem Kunden vereinbarten Deadlines der betroffenen Arbeitsaufträge aufzuheben oder nach Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung der Mitwirkung die Arbeit am betroffenen Arbeitsauftrag vollständig einzustellen. Die bis zu diesem Zeitpunkt von der Auftragnehmerin aufgebrachte Arbeitszeit für die betroffene Dienstleistung wird, wie gewohnt verrechnet. Eine anteilige oder vollständige Zeit- oder Wertgutschrift seitens der Auftragnehmerin erfolgt nicht.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND PREISE

5.1. Die mit dem Kunden vereinbarte Dienstleistung ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nach Vertragsannahme und Rechnungsausstellung innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
5.2. Bei Aufträgen im Bereich Webdesign, wird eine Anzahlung von 50% vor Beginn der Zusammenarbeit erforderlich. Erst dann beginnt das Projekt und die vereinbarten Termine werden verbindlich. Die restlichen 50% sind spätestens bis zum Launch Tag zu begleichen. Bis zur vollständigen Bezahlung behält die Auftragnehmerin das vollständige Nutzungsrecht auf alle erbrachten Leistungen.
5.3. Laufende Monats-Pakete sind immer im Voraus, jeweils spätestens am 25. des Monats fällig.
5.4. Laufende Kosten für Werbeanzeigen und allfällige Zusatzleistungen und Ressourcen werden monatlich, Ende Monat, verrechnet.
5.5. Aufgrund der Art der erbrachten Dienstleistungen und / oder Produkte werden keine Rückerstattungen gewährt, sofern nicht schriftlich anders angegeben.
5.6. Alle Preise des Auftragnehmers sind in Schweizer Franken und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
5.7. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Der Verzugszins beträgt 5% p.a. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin von ihrer Leistungspflicht entbunden. Indes besteht die Zahlungspflicht des Kunden weiter, auch für diejenige Vertragslaufzeit, während der die Auftragnehmerin wegen Zahlungsverzugs des Kunden keine Leistung erbringt.
5.8. Im Fall eines andauernden Zahlungsverzuges ist die Auftragnehmerin berechtigt rechtliche Schritte einzuleiten, wodurch weitere Kosten entstehen können.
5.9. Für Schäden jeglicher Art, welche aus einer durch Nichteinhaltung der Zahlungsmodalitäten oder sonstiger Verletzung von Vertragspflichten seitens des Kunden resultierenden Einstellung der Arbeit entstehen, schliesst die Auftragnehmerin jegliche Haftung aus.

6. KÜNDIGUNG UND VERTRAGSLAUFZEITEN

6.1. Der Vertrag endet mit Erbringung der Dienstleistung.
6.2. Verträge mit Mindestlaufzeiten sind nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich, mit einer 30  Tägigen Kündigungsfrist, auf Ende eines Monats kündbar. Vom Kunden nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen während der Laufzeit des Vertrags werden nicht gutgeschrieben.
6.3. Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Wichtige Gründe für die Auftragnehmerin sind insbesondere aber nicht abschliessend: Einstellung der Zahlungen seitens des Kunden, ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, Pfändung des Kunden, Rechte von Drittparteien verletzt werden, die Geheimhaltungspflicht verletzt wird etc. Es kann ein Schadensersatz geltend gemacht werden.

7. GEISTIGES EIGENTUM UND WEITERE SCHUTZRECHTE

7.1. Alle im Rahmen des Vertrags entstandenen Rechte, insbesondere Rechte des geistigen Eigentums bzgl. Ideen, Konzepte und Methoden, Erfindungen, Verbesserungen, die bei der Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin allein oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden angewandt bzw. entwickelt werden, gehören auschliesslich der Auftragnehmerin. Darunter fallen insbesondere alle textlichen, fotografischen, grafischen und sonstigen Erzeugnisse, welche vom Auftragnehmer hervorgebracht wurden. Deren Weiterverwendung bedarf einer ausdrücklichen, einzelfallbezogenen schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer behält sich vor, in solchen Fällen zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
7.2. Für die Arbeitsergebnisse, welche im Rahmen der Verträge von der Auftragnehmerin geschaffen wurden, erhält der Kunde ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
7.3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Wird die Auftragnehmerin wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten angeklagt, so hält der Kunde die Auftragnehmerin schad- und klaglos.

8. SOCIAL MEDIA KANÄLE

8.1. Die Auftragnehmerin postet und kommentiert auf den Social-Media-Kanälen nur im Auftrag des Kunden. Die Auftragnehmerin kommt diesem Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie in Rücksprache mit dem Kunden nach.
8.2. Urheberrechtsverletzungen, Eigentumsrechte Verletzungen und dergleichen auf Social-Media-Kanälen gehen nur zu Lasten des Kunden. Für Schäden, die durch Posten, Kommentieren oder sonstige redaktionelle Arbeit des Auftragnehmers auf den Social-Media-Kanälen des Kunden oder Dritten entstehen, ist die Auftragnehmerin nicht zur Verantwortung zu ziehen.

9. REFERENZEN

9.1. Insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin die für den Kunden erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz auf ihrer  Webseite ausstellt.
9.2. Darüber hinaus gestattet der Kunde der Auftragnehmerin einen Link seiner Webseite anzubringen.

10. LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH DRITTE

10.1. Es besteht zu keiner Zeit ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Kunden und der von der Auftragnehmerin ausgewählten Mitarbeitern, Partnern oder Dienstleistern.
10.2. Von der Auftragnehmerin beigezogene Mitarbeiter, Partner oder Dienstleister sind Auftragserfüller der Auftragnehmerin. Der Kunde verpflichtet sich, diese Personen nach Beendigung des Auftrags während 24 Monaten weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

11. GEWÄHRLEISTUNG

11.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Auftrag mit angemessener, branchenüblicher Sorgfalt auszuführen und verpflichtet sich bei Vorliegen relevanter Mängel zur kostenlosen Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (insbesondere wenn eine solche nicht oder nur mit unzumutbar grossem Aufwand möglich wäre) kann der Kunde, ausser im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Die Auftragnehmerin zieht hier eine Herabsetzung der Rechnung in Betracht.

12. HAFTUNG

12.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und nach bestem professionellem Wissen zu verrichten.
12.2. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Auftragnehmerin oder sonstigen Dienstleistern für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Insbesondere haftet die Auftragnehmerin nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter.
12.3. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler oder sonstiger Gründe, und die Auftragnehmerin haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
12.4. Die Auftragnehmerin haftet auch nicht für durch eingesetzte Fremd-Programme hervorgerufene Beeinträchtigungen der Funktionalität und Schäden.
12.5. Jegliche Haftung der Auftragnehmerin für Ansprüche, die auf Grund der von der Auftragnehmerin erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde hat die Auftragnehmerin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13. HÖHERE GEWALT

13.1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Auftragnehmerin, das vom Kunden beauftragte Projekt, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen die Auftragnehmerin resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

14. VERSCHWIEGENHEIT UND GEHEIMHALTUNG

14.1. Die Parteien verpflichten ihre Mitarbeitenden, alle nicht allgemein bekannten Informationen über die andere Partei und deren Mitarbeitenden, Kunden und Partner, die sie bei der Erfüllung dieses Vertrags erfahren, vertraulich zu behandeln, Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen, noch sie zu veröffentlichen.
14.2. Die Auftragnehmerin und ggf. ihren Mitarbeitenden zwecks Erfüllung dieses Vertrags zur Verfügung gestellten Informationen der Auftraggeberin unterstehen der Geheimhaltungspflicht und dürfen nur dann mit anderen an der Erfüllung dieses Vertrags beteiligten Personen geteilt werden, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist.
14.3. Die Auftragnehmerin verpflichtet ihre Mitarbeitenden oder Dritte, die im Rahmen der Ausführung von Dienstleistungen gemäss diesem Vertrag eingesetzt werden, generell zur Geheimhaltung. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrags bestehen.

15. DATENSCHUTZ

15.1. Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass Abschluss und Erfüllung dieses Vertrages zu einer Bearbeitung von Personendaten führen kann. Die Parteien verpflichten sich bei der Bearbeitung von Personendaten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1. Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Als Schriftform gilt auch die elektronische Übermittlung via E-Mail.
16.2. Sollten Teile dieses Vertrags nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gilt der Rest des Vertrags weiter. Die Parteien werden dann diesen Vertrag so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck so weit als möglich erreicht wird.
16.3. Den Parteien ist es ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei untersagt, diesen Vertrag oder Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
16.4. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte der Stadt St. Gallen. Es gilt das Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Schweizer Privatrechts. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.


STAND 06.01.2023

Impressum

AGB`S / Allgemeine Geschäftsbedingungen